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Sparkassen dürfen Zinsen nicht mehr willkürlich erhöhen

22.04.2009,

Der Bundesgerichtshof hat ein äußerst Sparkassenkunden-freundliches Urteil gefällt. Die Sparkassen dürfen demnach in Zukunft  nicht mehr willkürlich ihre Gebühren und Zinsen bei Kreditverträgen anheben. Die Sparkassen müssen sogar viel Geld an ihre Kunden zurückzahlen. Eine bestimmte Klausel, welche die Sparkassen stets zur Begründung von Zinserhöhungen anführten erklärte der Gerichtshof dabei für unwirksam.




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