Abschlußgebühr beim Bausparen ist rechtens16.03.2009, Auch in Zukunft dürfen Bausparkassen eine sogenannte Abschlußgebühr berechnen und dem Kunden bei Abschluß eines neuen Vertrages präsentieren. Dies entschied nun ein Gericht. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte in einer Klage gegen die Bausparkasse Schwäbisch Hall die Abschlussgebühr als “intransparent” bezeichnet, erhielt aber kein Recht. Die Abschlussgebühr, die den Bausparkassen im letzten Jahr immerhin eine Summe von 1,1 Milliarden Euro eingespielt hat, wälze die Kosten für Verwaltung- und Vertriebskosten auf den Kunden ab, beharrt nun aber die Verbraucherzentrale. Deshalb wolle man weiter in den Instanzen hoch gehen, wenn nötig bis zum Bundesgerichtshof. . Jetzt vergleichen: Weitere News zum Thema |